Scheidung  online - Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven


Was bedeutet Scheidung online überhaupt?

 

Scheidung online bedeutet zunächst, dass es nicht zwingend einer unmittelbaren persönlichen Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und uns zur Einleitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens bedarf.

Sie können elektronisch mit uns kommunizieren und das Scheidungsformular ganz bequem von zu Hause aus ausfüllen und an uns übermitteln. Der Scheidungsantrag, der das Ehescheidungsverfahren förmlich einleitet, wird unverzüglich von uns gefertigt und an das für Ihre Scheidung örtlich zuständige Familiengericht übersendet.

Hierduch können Sie im Zweifel viel Zeit sparen, da das Aufsuchen der Kanzleiräume, lange Wege und die oft zeitintensiven Besprechungen mit dem Anwalt entfallen.

 

Während der gesamten Dauer des Scheidungsverfahrens stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und erledigen für Sie alle anfallenden Formalitäten.

 

Die zumeist mit einem Scheidungsverfahren einhergehende psychische Belastung kann durch die Durchführung der Scheidung online vermindert werden, da eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Anwalt nicht erforderlich ist. Hierdurch können Sie Nerven sparen.

 

Im Falle einer einvernehmlichen Ehescheidung ist zur Durchführung des Scheidungsverfahrens nur ein einziger Anwalt erforderlich. Der nicht durch einen Anwalt vertretene Ehegatte kann der Scheidung - ohne anwaltlich vertreten zu sein - zustimmen. Außerdem zahlen Sie für die Scheidung online bei uns nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren. Hierdurch können Sie Geld sparen.

 

Schließlich prüfen wir für Sie unverbindlich und völlig kostenlos, ob Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zusteht. Sollte dies der Fall sein, kann dies dazu führen, dass zunächst die Staatskasse die gesamten Verfahrenskosten  (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) für Sie übernimmt und Sie so erst einmal von der Zahlung der Verfahrenskosten befreit sind.

 

Aber auch, wenn ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bei Ihnen ausscheidet, erstellen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

 

Scheidung online bedeutet hingegen nicht, dass die Ehescheidung online durchgeführt oder gar ausgesprochen wird. Vielmehr wird nach wie vor das für Ihre Ehescheidung zuständige Familiengericht am Ende des Verfahrens einen Verhandlungstermin bestimmen, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen, natürlich bundesweit von uns begleitet und kompetent betreut.

 

Kontaktieren Sie uns doch einfach per e-Mail, Fax oder Telefon, damit wir die individuellen Einzelheiten Ihrer Scheidung  und noch etwaige Fragen besprechen können.

 

Trotz Scheidung online bleibt es Ihnen natürlich auch unbenommen, einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.