Susanne Tanja Schwinn

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

 

  • Familienrecht
  • Ehe- und Scheidungsrecht
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Güterrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Gewaltschutz
  • Elternunterhalt

Zur Person:

 

Frau Rechtsanwältin Schwinn ist am 31.03.1975 geboren.

 

Sie studierte zunächst an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und beendete ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.

 

Nach Abschluss des Studiums folgten unter anderem Tätigkeiten am Landgericht Zweibrücken und der dort ansässigen Staatsanwaltschaft sowie der Justizvollzugsanstalt.

 

Bis zur Gründung der Kanzlei Susanne Tanja Schwinn war Frau Rechtsanwältin Schwinn für andere Kanzleien - insbesondere für eine bundesweit tätige Rechtsanwaltsgesellschaft - überwiegend in den Gebieten Familienrecht, Miet- und Strafrecht tätig. Im März 2007 gründete sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Oliver Butz die Sozietät BUTZ & SCHWINN - Rechtsanwälte. Im April 2013 hat Rechtsanwalt Butz seinen Kanzleisitz aus persönlichen Gründen nach Trier verlegt. Seither übt Frau Schwinn ihre anwaltliche Tätigkeit alleine aus.

 

Im April 2009 hat die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Frau Rechtsanwältin Schwinn die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Darüber hinaus ist sie Inhaberin des von der Bundesrechtsanwaltskammer verliehenenen Fortbildungszertifikates.

 

Rechtsanwältin Schwinn ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, im Saarländischen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus ist sie Mitglied in dem von Frau Rechtsanwältin Iris Sümenicht gegründeten Anwaltsnetzwerk Elternunterhalt.